FINMA – Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
März 13th, 2011 in Lexikon
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schützt die Finanzmarktkunden, namentlich Gläubiger, Anleger und Versicherte. Sie ist zuständig für die Bekämpfung von Geldwäscherei und wickelt bei Bedarf Sanierungsverfahren und Konkurse ab. Zudem ist die FINMA Aufsichtsbehörde im Bereich der Offenlegung von Beteiligungen und Beschwerdeinstanz bei von der Übernahmekommission erlassenen Verfügungen im Bereich der öffentlichen Kaufangebote bei börsenkotierten Gesellschaften. Ausserdem ist die FINMA Bewilligungsinstanz für den Betrieb unterstellter Unternehmen und Organisationen. Bei allfälligen Missständen spricht sie Sanktionen aus, leistet Amtshilfe und reguliert (vgl. http://www.finma.ch/d/finma/taetigkeiten/Seiten/default.aspx)
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