3. Säule (Private Vorsorge)
Vorsorgelücken schliessen mit der 3. Säule / Lebensversicherungen
Die private Vorsorge bildet die 3. Säule des schweizerischen Vorsorgesystems. Sie schliesst die Bedarfslücke zwischen den Leistungen aus der 1. und 2. Säule sowie den tatsächlich gewünschten oder benötigten Mitteln für die Gestaltung eines angenehmen Lebensabends. Die private Vorsorge unterteilt sich in die sogenannte „gebundene Vorsorge“ (Säule 3a) und die „ungebundene Vorsorge“ (Säule 3b).
Gebundene Vorsorge 3a
Mehr zur gebundenen Vorsorge

Ungebundene Vorsorge 3b
Einzahlungen in die ungebundene Vorsorge (Säule 3b) sind nicht steuerabzugsberechtigt – ausser im Rahmen des Versicherungsabzugs. Dieser wird jedoch in den meisten Fällen bereits mit den Krankenkassenprämien ausgeschöpft. Im Gegenzug kann das in der Säule 3b angesparte Geld grundsätzlich zu jeder Zeit genutzt werden. Die vertragliche Situation mit der Bank bzw. Versicherung muss jedoch im Einzelnen überprüft werden. Je nachdem ist die frühzeitige Auflösung eines Vertragsverhältnisses an Verluste gekoppelt. Zur freien Vorsorge 3b gehören vor allem Banksparkonten, Lebens- und Leibrentenversicherungen, Vermögensanlagen, Vermögensverwaltung sowie Wohneigentum.
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