Vorsorgesystem der Schweiz
Einlaitung zum Aufbau des schweizerischen Vorsorgesystems
Das Modell der Altersvorsorge basiert in der Schweiz auf drei Säulen – der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Das sogenannte Drei-Säulen-System ist in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV, Art. 111) verankert.
Das Drei-Säulen-System
Die AHV-Rente als erste Säule sichert im Alter den minimalen Grundbedarf des Pensionierten. Die 2. Säule (berufliche Vorsorge) sichert darüber hinaus die Beibehaltung eines gewissen Lebensstandards. Die dritte Säule (Private Vorsorge) ergänzt die beiden ersten Säulen und sorgt dafür, dass das Leben nach der Pensionierung finanziell sorgenfrei und nach den eigenen Wünschen gestaltet werden kann.
Das Drei-Säulen-Prinzip zielt auf eine umfassende finanzielle Risikoabdeckung im Alter, bei Invalidität und im Todesfall ab. Das Schweizer Vorsorgesystem soll in allen Fällen den gewohnten Lebensstandard für sich oder die Hinterbliebenen sichern.
Nur wenige Menschen können es sich leisten, sorgenfrei die Pensionierung abzuwarten. Es ist unsicher, ob die Renten aus der AHV und der Pensionskasse in Zukunft noch ausreichen werden, um sich einen angenehmen Lebensabend zu ermöglichen. Nehmen Sie Ihre Altersvorsorge deshalb jetzt schon in die Hand. Informieren Sie sich über die Höhe der zu erwartenden Renten und erkennen Sie allfällige Lücken in Ihrer Vorsorge. Damit Sie Ihrer Zukunft im Alter sorgenfrei entgegen blicken können.

Staatliche Vorsorge (1. Säule)
Die staatliche Vorsorge beinhaltet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) sowie allfällige Ergänzungsleistungen (EL). Die Ergänzungsleistungen stocken die Leistungen aus der 1. Säule für finanziell schlecht gestellte Rentner auf. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch. In der 1. Säule versichert sind alle in der Schweiz wohnhaften oder erwerbstätigen Personen ab Geburt. Beitragspflichtig sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab dem 1. Januar nach der Vollendung des 17. Altersjahres. Die erste Säule hat zum Ziel, die finanziellen Grundbedürfnisse der Schweizer Bevölkerung zu decken.
Mehr zur 1. Säule
Berufliche Vorsorge (2. Säule)
Die berufliche Vorsorge ist die zweite Säule im Schweizer Vorsorgesystem. Sie soll den Versicherten nach der Pensionierung einen angemessenen Lebensstandard sichern. Zudem bietet die berufliche Vorsorge einen Schutz im Falle von Invalidität aufgrund von Krankheit oder Unfall sowie im Todesfall. Die Leistungen der 2. Säule (berufliche Vorsorge) ergänzen diejenigen aus der 1. Säule (AHV, IV, EL). Zusammen decken die beiden Säulen bis zu 60 Prozent des letzten Lohnes Alleinstehender ab. Bei verheirateten Paaren sind bis zu drei Viertel des letzten Lohnes versichert.
Mehr zur 2. Säule
Private Vorsorge (3. Säule)
Unter der privaten Vorsorge versteht man die Einrichtungen der 3. Säule. Diese werden in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) sowie in die ungebundene Vorsorge (Säule 3b) unterteilt. Mit der privaten Vorsorge kann die Lücke zwischen den aus der 1. und 2. Säule erhaltenen Leistungen und den tatsächlich gewünschten oder benötigten finanziellen Mitteln geschlossen werden. Vor allem für selbständig erwerbende Personen hat die Säule 3a eine grosse Bedeutung. Sie dient ihnen als Ersatz für die 2. Säule, welche für sie fakultativ ist. Einzahlungen in die 3. Säule erfolgen freiwillig.
Mehr zur 3. Säule

