Sparen bei den Steuern
Steuervorteile bei den verschiedenen Vorsorgelösungen
Säule 3a
Bei der Unterscheidung zwischen einer gebundenen und einer freien Lebensversicherung, spielen besonders steuerliche Aspekte eine wichtige Rolle. Während die freie Vorsorge kaum Abzüge auf das steuerbare Einkommen zulässt, können die Prämien für eine gebundene Vorsorge bis zu einem bestimmten Betrag vom Einkommen abgezogen werden. Im Jahre 2011 liegt der abzugsfähige Höchstbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse (BVG) bei CHF 6'682 und bei CHF 33'408 für Erwerbstätige (Selbständige) ohne BVG.
Säule 3b
Doch auch beim freien Sparen mit der Säule 3a geniesst der Versicherte eine steuerliche Begünstigung. Zwar sind die Prämien im Rahmen des Versicherungsabzugs nicht mehr absetzbar, weil die Prämien der Krankenkasse die abzugsfähige Limite bereits erreichen. Bei regelmässigen Prämienzahlungen bleibt die Kapitalauszahlung am Ende der Vertragslaufzeit aber steuerfrei. Zu beachten gilt nur, dass der Rückkaufswert der Versicherung als Vermögen deklariert werden muss.
Rückkauf
Muss die Lebensversicherung unplanmässig aufgelöst werden, etwa wenn ein Liquiditätsengpass besteht, entstehen nicht nur hohe Kosten für die Verwaltung und den Rückkauf. Die Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, Auszahlungen der Wohngemeinde zu melden, die hiernach allfällige Gewinne besteuern wird.
Tipp: Lösen Sie die Police nur im äussersten Notfall auf und auf keinen Fall, wenn Sie nur noch wenige Jahre vor der Pensionierung stehen. Die Versicherung untersteht betreibungsrechtlichen Privilegien und das Geld werden Sie später zum Leben benötigen.

Einmaleinlagen
Wählen Sie statt der monatlichen Prämienzahlung eine so genannte Einmalprämie, fällt die sogenannte Stempelsteuer an. Diese beträgt 2.5 Prozent auf das einmalig einbezahlte Kapital. Die Vorteile: Nicht auf das einbezahlte Kapital wird künftig eine Vermögenssteuer erhoben, sondern nur auf den Rückkaufswert der Police. Darüber hinaus fällt bei der späteren Auszahlung auch keine Einkommenssteuer auf den Zinserlös an. Weitere Informationen zu Einmalprämien finden Sie im Artikel «Lebensversicherung: Einmaleinlage als Sparlösung».
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