Gebundene private Vorsorge
Steuern sparen und Kapital aufbauen mit der Vorsorgevariante der Säule 3a
Die private Vorsorge, die 3. Säule des Schweizerischen Vorsorgesystems – verteilt sich auf zwei Beine: die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die ungebundene Vorsorge (Säule 3b). Nachfolgend werden die Charakteristiken der gebundenen Vorsorge behandelt. Weitere Informationen zur ungebundenen Vorsorge finden Sie hier:
Steuerbegünstigtes Sparen mit der Säule 3a
Wer darf alles einzahlen?
Grundsätzlich darf jeder Beiträge an die Säule 3a bezahlen, welcher in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt. Aber auch Personen, welche Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalten dürfen in die 3. Säule einbezahlen. Hausfrauen oder vollständig invalide Personen können keine Leistungen an die 3. Säule zahlen. Gehen IV-Bezüger aber teilweise noch einer Arbeit nach, dürfen sie wiederum Beiträge an die gebundene Vorsorge leisten. Beiträge an die Säule 3a sind im Gegensatz zu Zahlungen in die AHV- oder die Pensionskasse fakultativ. Gerade in Zeiten der finanziellen Ungewissheit, wo man weiss, dass die Leistungen aus der 1. und 2. Säule kaum noch ausreichen werden, um den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen geniessen zu können, ist der Besitz von einem Säule-3a-Konto von grossem Vorteil.

Vorbezug und Auszahlung bei Erreichen des Rentenalters
3a-Sparen mit Fonds
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